Vollgeld-Gegner drohen mit Verfassungsbruch - Initiativ-Komitee ist entsetzt

Bern - Diesen Donnerstagnachmittag stellt das Nein-Komitee ihre Sichtweise zur Vollgeld-Initiative den Medien vor. Die Vollgeld-Initianten befürchten, dass die Gegner Behauptungen ohne Argumente vorlegen. Die Initianten entschärfen deshalb vorgängig die wichtigsten Kritikpunkte. Entsetzt sind die Initianten über die voraussichtliche Ankündigung des Nein-Komitees, bei einer Annahme der Vollgeld-Initiative im Parlament die Unabhängigkeit der Nationalbank einzuschränken zu wollen und damit die Verfassung zu missachten.

Behauptung: “Hochrisikoexperiment”
Fakt:
Seit über hundert Jahren erzeugt die Nationalbank Schweizer Franken. Münzen und Banknoten sind Vollgeld. Die Banken untereinander benützen selbst bereits elektronisches Vollgeld der Nationalbank. Dieses soll mit der Vollgeld-Initiative nun für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich werden. Sämtliche Komponenten von Vollgeld gab oder gibt es bereits.

Befürchtung der Vollgeld-Gegner: “Experiment mit höchst ungewissem Ausgang”*: Elektronischer Schweizer Franken für alle Bürgerinnen und Bürger ist gefährlich.

Sicht des Initiativ-Komitees: Warum soll etwas Bewährtes ein Experiment sein? Warum soll ein sicherer, elektronischer Franken für BürgerInnen und Bürger gefährlich sein?

 

Behauptung: “Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet”

Fakt: Die Vollgeld-Initiative stärkt die Unabhängigkeit der Nationalbank mit einer ähnlichen Verfassungsformulierung wie für das Bundesgericht. (Art. 99a, Abs. 6 “Die Schweizerische Nationalbank ist in der Erfüllung ihrer Aufgaben nur dem Gesetz verpflichtet.”)

Befürchtung der Vollgeld-Gegner: Das Parlament und der Bundesrat missachtet den Verfassungsauftrag, schränkt die Unabhängigkeit der SNB ein und zwingt diese durch eine dahingehende Umformulierung des Nationalbankengesetzes zur übermässigen Auszahlung von neuem Geld.

Sicht des Initiativ-Komitees: Das Nein-Komitee, das die Mehrheit des Parlaments repräsentiert, droht hier öffentlich, die Verfassung zu missachten und das Nationalbankgesetz zu verwässern.

 

Behauptung: “Kreditengpässe und teurere Hypotheken”

Fakt: Die Vollgeld-Initiative gibt der Nationalbank den Auftrag, das “Funktionieren des Zahlungsverkehrs sowie die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten durch die Finanzdienstleister” zu gewährleisten (Art. 99a, Abs. 1). Und: “Insbesondere in der Übergangsphase sorgt die Schweizerische Nationalbank dafür, dass weder Geldknappheit noch Geldschwemme entsteht.” (Art. 197 Ziff. 12, Abs. 2)

Befürchtung der Vollgeld-Gegner: Die Nationalbank wird mit Vollgeld den Leitzins so erhöhen und die Herausgabe von neuem Geld so einschränken, dass die Kreditversorgung der Wirtschaft stark beeinträchtigt wird.

Sicht des Initiativ-Komitees: Warum soll die Nationalbank ihren Verfassungsauftrag missachten und gegen das Gesamtinteresse des Landes handeln?

 

Behauptung: “Unflexible Geldpolitik”

Fakt: Mit der Vollgeld-Initiative behält die Nationalbank alle ihre bisherigen geldpolitischen Instrumente, insbesondere Devisenkäufe und Darlehen an Banken. Zusätzlich bekommt sie die Möglichkeit der schuldenfreien Ausschüttung von neuem Geld an Bund, Kantone oder direkt an die Bürgerinnen und Bürger. Im Initiativtext steht nicht, in welchem Umfange sie das tun soll. Da dieses Instrument neu ist, wird es von der Nationalbank zu Beginn wohl nur sehr vorsichtig eingesetzt werden.

Befürchtung der Vollgeld-Gegner: Die Nationalbank bringt neues Geld nur durch schuldenfreie Auszahlung in Umlauf. Dadurch kann die Geldmenge nur mit einer Extra-Steuer wieder reduziert werden.

Sicht des Initiativ-Komitees: Warum soll die Nationalbank aufhören, eine verantwortungsvolle Geldpolitik zu betreiben? Eine Geldmengenreduktion ist auch in einem Vollgeldsystem jederzeit möglich durch die bisherigen Instrumente (insbesondere Devisenverkäufe, Reduzierung der Darlehen an Banken).

 

*Zitate aus www.vollgeldinitiative-nein.ch

 
Für eine Stellungnahme der Vollgeld-Initianten zu den Behauptungen der Gegner steht Ihnen Raffael Wüthrich gerne zur Verfügung: 078 817 01 47
 
 
 

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